Unsere Preise
Vergütungen in der ambulanten Pflege ab 01.01.2026
Verbindliche Hinweise zur Erbringung und Abrechnung der Leistungskomplexe
Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben Tätigkeiten ambulanter Pflegedienste für Pflegebedürftige. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den sechs Bereichen bzw. Modulen Mobilität (1), Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (3), Selbstversorgung (4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (5), Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (6). Wobei alle Module bei der Festlegung des Pflegegrades in unterschiedlicher Wertigkeit einfließen. Die Module 7 (Außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) werden zur Ermittlung des Pflegegrades nicht herangezogen und sind lt. 3. Empfehlungen des Expertenbeirats (2013) lediglich eine geeignete Informationsquelle für eine individuelle Pflege- und Hilfeplanung. Daraus folgt, dass die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte sich stets nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen auszurichten haben. Leistungsart und Leistungsinhalte werden vom Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Versorgung oder im Rahmen der Beaufsichtigung, Aufforderung, Motivation und Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel erbracht, die Selbstversorgungspotenziale zu erhalten und stärken. Bei der Leistungsbeschreibung wird nicht unterschieden, ob die Leistungen für vorrangig somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige oder vorrangig kognitiv und psychisch beeinträchtigte Pflegebedürftige erbracht werden. Das konkrete Leistungsgeschehen richtet sich daher an der konkreten Beeinträchtigung bzw. dem individuellen Pflegebedarf aus. Sämtliche Hilfen sind im Rahmen der aktivierenden, ressourcenorientierten Pflege zu erbringen. Die aktivierende Pflege, einschließlich der Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen stellt keine besondere, eigenständige Leistung dar. Sie ist vielmehr selbstverständlicher Bestandteil aller zu erbringenden Leistungen. Jedem einzelnen Leistungskomplex sind die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18-26 und 29 abzurechnen. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, ist vom Pflegedienst auf notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahmen hinzuweisen. Der Pflegedienst ist für die Qualität der Leistungen seiner Einrichtung verantwortlich. Mit den ausgewiesenen Vergütungen nach Punkten eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Die für die jeweilige Leistung erforderliche Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil des Leistungskomplexes und nicht gesondert vergütungsfähig. Der Leistungseinsatz nach Zeit beginnt grundsätzlich mit dem Betreten der Häuslichkeit und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit (z. B. bei Begleitung nach LK 31 oder Einkaufen nach LK 33 mit oder ohne Begleitung des Pflegebedürftigen) beginnt der Einsatz nach Zeit mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Werden in einem Einsatz sowohl verrichtungsbezogene Tätigkeiten als auch Leistungen nach Zeit erbracht, beginnt und/oder endet die Leistungszeit der nach Zeit abgerechneten Leistung mit Beginn bzw. Ende der verrichtungsbezogenen Tätigkeit. Der Leistungseinsatz nach Zeit beinhaltet somit auch den Zeitaufwand für die erforderliche Vor- und Nachbereitung der Leistungserbringung vor Ort (Leistungszeit). In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf und den Ressourcen des Pflegebedürftigen ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskomplexkatalogs sind.
Ganzwaschung (LK 1)
- Waschen, Duschen, Baden
- Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- Rasieren
- Hautpflege
- Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
- Nagelpflege
- An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
- Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Teilwaschung (LK 2)
- Teilwaschung (z. B. Intimbereich)
- Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- Rasieren
- Hautpflege
- Haarpflege (z. B. Kämmen)
- Nagelpflege
- An- und Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
- Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Ausscheidungen (LK 3)
- Utensilien bereitstellen, anreichen
- Zur Toilette führen
- Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Überwachung der Ausscheidung
- Entsorgen/Reinigen des Gerätes u. Bettes
- Katheterpflege (insbesondere Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung d. Stomabeutels)
- Empfehlung zum Kontinenztraining/Inkontinenzversorgung
- Nachbereiten des Pflegebedürftigen, ggf. Intimpflege
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Selbstständige Nahrungsaufnahme (LK 4)
- Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
- Lagern u. Vorbereiten des Pflegebedürftigen
- Entsorgung der benötigten Materialien
- Säubern des Arbeitsbereiches
- Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (LK 5)
- Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken
- Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
- Darreichung der Nahrung und von Getränken
- Entsorgen der benötigten Materialien
- Säubern des Arbeitsbereiches (Spülen)
- Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
- Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z. B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Sondenernährung bei Magensonde (PEG) (LK 6)
- Vorbereiten u. Richten der Sondennahrung
- Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
- Nachbereitung
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Lagern/Betten (LK 7)
- Richten des Bettes
- Wechseln der Bettwäsche
- Körper- u. situationsgerechtes Lagern
- Vermittlung von Lagerungstechniken, ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Mobilisation (LK 8)
- Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
- An- / Auskleiden incl. An- u. Ablegen von Körperersatzstücken
- Aufstehen/Zubettgehen
- Sitz-, Geh- u. Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
- Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Hilfe beim Treppensteigen
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Arztbesuche (LK 9)
- Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Ärzten unumgänglich ist.
Beheizen des Wohnbereiches (LK 10)
- Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
- Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung)
- Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen
Einkaufen (LK 11)
- Zusammenstellen des Einkaufzettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs
- Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) o. notwendige Besorgung (z. B. Arzt-, Bank- u. Behördengänge) inkl. administrativer Unterstützung
- Unterbringung u. Versorgung der eingekauften Lebensmittel
- Anleitung u. Beachtung von Genieß- u. Haltbarkeit von Lebensmittel
- Gegebenenfalls Wäsche zur Reinigung bringen u. abholen
Zubereiten von warmen Speisen (LK 12)
- Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln u. Vorbereitung der Lebensmittel
- Zubereiten von warmen Speisen
- Säubern des Arbeitsbereiches (z. B. Spülen)
- Entsorgen des verbrauchten Materials
Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung (LK 13)
- Aufräumen und/oder Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches ohne Grundreinigung (z. B. Wohn-/Schlafraum, Bad, Toilette, Küche)
- Trennen und Entsorgen des Abfalls
Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung (LK 14)
- Waschen u. trocknen
- Bügeln
- Ausbessern
- Sortieren u. einräumen
- Schuhpflege
Hausbesuchspauschale (LK 15)
(bis zu 2 x je Tag abrechenbar)
Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich
- Anfahrt
- Dokumentation
Erhöhte Hausbesuchspauschale (LK 15 a)
(bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1 x je Tag abrechenbar)
Eine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich; daneben ist LK 15 max. 1x je Tag abrechenbar. Der LK 15a ist ohne Begrenzung bei Erbringung von LK 31 und/oder 32 und/oder 33 abrechenbar.
- Anfahrt
- Dokumentation
Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 3, 4, 6 bis 8, 10, 12, 27, 28, 29, 30, 31, 32 oder 33 je Einsatz oder bei Abruf der Leistungskomplexe 31, 32 oder 33 zusammen mit weiteren Leistungskomplexen in einem Einsatz.
Erstgespräch (LK 16)
- Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes
- Festellung der Pflegeprobleme
- Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
- Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des Pflegevertrages
- Planung der Pflegeeinsätze
- Informationen über weitere Hilfen
- Gespräch mit Angehörigen/Arzt
- Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
- Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
- Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
Folgebesuch (LK 16 a)
- Erfassung von Veränderungen im häuslichen Pflegeumfeld
- Feststellen von neuen Pflegeproblemen
- Feststellung der Ressourcen der Pflegebedürftigen
- Beratung über Kosten, Erstellung Kostenvoranschlag/-schläge und Erörterung des modifizierten Pflegevertrages
- Planung der Pflegeeinsätze
- Informationen über weitere Hilfen
- Gespräche mit Angehörigen/Arzt
- Ganzheitliche Erfassung des häuslichen Pflegeumfeldes (wie z. B. soziale, kultursensible Aspekte) unter Berücksichtigung der Ressourcen des Quartiers
- Beratung über Präventions- und Entlastungsangebote
- Beratung über geeignete Leistungen sowie über Prophylaxen unabhängig von deren rechtlicher Zuordnung
Beratungsbesuch (LK 17)
- Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
- Einschätzung der individuellen Situation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
- Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
- Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / Pflegepersonen)
- Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI oder Pflegekurs/Schulung nach § 45 SGB XI)
- Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
- Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation; (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
- Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
- Dokumentation des Beratungseinsatzes / Nachweisformular 633
Große Grundpflege (LK 18)
- Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Selbstständige Nahrungsaufnahme
- Lagern/Betten
Beratungsbesuch (LK 17)
- Beratung sowohl des Pflegebedürftigen als auch der Pflegeperson
- Einschätzung der individuellen Situation (Erfassung und Analyse der Ist-Situation)
- Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention
- Aufgreifen der Themenschwerpunkte des bzw. der zu Beratenden (Pflegebedürftige / Pflegepersonen)
- Weitergabe von Informationen und von Hinweisen auf die vorhandenen Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, bei Bedarf eine Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI oder Pflegekurs/Schulung nach § 45 SGB XI)
- Beratung bei der Einbindung von Hilfeangeboten
- Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation; (Überprüfung des Pflegegrades, Verbesserung der Pflegetechnik, Vermeidung von Überlastung, Gestaltung des Pflegemixes)
- Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
- Dokumentation des Beratungseinsatzes / Nachweisformular 633
Große Grundpflege (LK 18)
- Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Selbstständige Nahrungsaufnahme
- Lagern/Betten
Große Grundpflege (LK 19)
- Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
Kleine Grundpflege (LK 20)
- Teilwaschung
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Selbstständige Nahrungsaufnahme
- Lagern/Betten
Kleine Grundpflege (LK 21)
- Teilwaschung
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
Große hauswirtschaftliche Versorgung (LK 22)
- Reinigen der Wohnung
- Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung
Große Grundpflege (LK 23)
- Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Lagern/Betten
Große Grundpflege (LK 24)
- Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Lagern/Betten
Kleine Grundpflege (LK 25)
- Teilwaschung
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Lagern/Betten
Kleine Grundpflege (LK 26)
- Teilwaschung
- Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Lagern/Betten
Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (LK 27)
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
- Reinigen von Gesicht und/oder Händen
- Richten des Bettes
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (LK 28)
- An- und/oder Auskleiden (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
- Reinigen von Gesicht und/oder Händen
- Richten des Bettes
- Und außerdem bei
- eingeschränkten kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten oder/und
- auffälligen Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen oder/und
- sonstigen altersbedingten Krankheitsbildern
- zusätzlich anleitende, motivierende und/oder auffordernde Pflege zur Erhaltung und Stärkung der Selbstversorgungspotentiale.
Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (LK 29)
- Kleine pflegerische Hilfestellung 1
- Kleine pflegerische Hilfestellung 2
Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (LK 30)
- Wechseln der Bettwäsche
- Richten des Bettes
Pflegerische Betreuung (LK 31)
- Begleitung, z. B.:
- Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten, Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen
- Spaziergänge
- Begleitung zum Friedhof
- Begleitung zu kulturellen, religiösen und Sportveranstaltungen (z. B. Konzert, Theater, Fußballspiel)
- Behördengänge
- Unterstützung, z. B.:
- Unterstützung bei Spiel und Hobby
- Unterstützung bei der Versorgung von Haustieren
- Unterstützung bei emotionalen Problemlagen
- Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Personen
- Unterstützung bei Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
- Beaufsichtigung, z. B.:
- Anwesenheit, u. a. um Sicherheit zu vermitteln
- Hilfen zur Verhinderung bzw. Reduzierung von Gefährdungen
- Orientierungshilfen
- Hilfen, z. B.:
- Hilfen beim Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen
- Hilfen beim Beteiligen an einem Gespräch
- Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- kognitiv fördernde Maßnahmen
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus
- Der LK ist abrechnungsfähig, wenn mindestens eine der Leistungen Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung oder Hilfen erbracht wurde.
Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung (LK 32)
- Unterstützung bei der Organisation /Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
- Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
- Unterstützung bei der Organisation /Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.
- Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können.
Hauswirtschaftliche Versorgung (LK 33)
- Einkaufen
- Zubereiten von warmen Speisen
- Aufräumen und / oder Reinigen der Wohnung
- Waschen und Pflegen der Kleidung
- Beheizen des Wohnbereiches etc.
Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung (LK 32)
- Unterstützung bei der Organisation /Organisation von Dienstleistungen, z. B. Haushaltshilfen, Notrufsysteme, Gärtnerdienste, Fahrdiensten, Putzhilfen, Hol- und Bringediensten (auch bspw. Einkaufszettel schreiben) etc.
- Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten, z. B. Antragsstellungen, Bankgeschäften, etc.
- Unterstützung bei der Organisation /Organisation von Terminen, z. B. Arztterminen, Besuche bei Therapeuten etc.
- Dabei muss es sich um Aktivitäten handeln, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können.
